Psychoterror von Links gegen Rechts – und die Demokratiefeinde empfinden ‚klammheimliche Freude‘!
Berlin, 24.November 2017
Nein, ich bin kein besonderer Fan von Björn H. in Thüringen: am Tag des 17.Januar 2017, als das Bundesverfassungsgericht die NPD-Klage abwies, bewies Björn H. ein Gespür selten dämlicher Geschmack- und politischer Instinktlosigkeit ( Mein Kommentar zur Rede der Schande , die er im Januar 2017 gehalten hat).
Nein, wir brauchen alles, aber keine 180-Grad-Wende in unserer Erinnerungskultur. Und nein: wir brauchen seine Nazisprache nicht, denn ‚Umerziehung‘, ‚heimtückisch‘ und ‚Regime‘ – das ist NPD-Jargon.
Dennoch: die AfD ist – Gott sei Dank! – eine demokratisch legitimierte Partei, die mit ihrem ganzen Parteiprogramm auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.
Und Björn H. ist AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzender, gegen den ein Parteiausschluss-Verfahren läuft: es geht also nach Recht und Gesetz zu, wenn sowohl Björn H. seine Funktionen ausübt, als auch seine Partei zu Recht seine Rede vom 17.Januar nicht mittragen will.
Das ist Demokratie: da wird gestritten – um Meinungen, die uns gefallen oder nicht. Solange jemand nicht als Verfassungsfeind verurteilt wird – nach Recht und Gesetz vor ordentlichen Gerichten -, gilt die Meinungsfreiheit.
Widerwärtiger Gesinnungsterror ist es dagegen, im SA-Stil fremde Meinungen mundtot zu machen – und ihn bis in die Privatsphäre regelrecht zu jagen!
Reichen nicht Mahnwachen vor dem Thüringer Landtag oder meinetwegen vor der Landeszentrale in Erfurt?
Unrühmliche Beispiele finden wir gerade gegen AfD-Mitglieder zuhauf, z.B. Brandanschläge, Steine und Farbbeutel gegen das Auto und die Wohnung von Beatrix von Storch.
Dem Thüringer Landtagspräsidenten Christian Carius (CDU) ist vollkommen zuzustimmen, wenn er feststellt ( Zitat aus Stern.de):
Hier wird unter dem Deckmantel künstlerischer Freiheit ein skandalöser Angriff auf die Freiheit des Mandats, die Unversehrtheit einer Person, von Familie und Privatsphäre unternommen.
Nein, Herr Morius Enden (vom ‚Zentrum für politische Schönheit‘: Träger der Aktion), selbst ernannter Tugendwächter im Stil der SA, nein, sie haben nicht Recht, wenn sie behaupten ( Spiegel zu Mahnmal-Aktion):
Gegen Nazis wenden wir Nazimethoden an.
Nein, Björn H. ist kein Nazi – und sie dürfen so nicht handeln!
Ja, und sie haben dennoch natürlich auch Recht: sie wenden Nazimethoden an!
Sind wir jetzt wieder einmal soweit, dass es ‚klammheimliche Freude‘ bei Mord und Totschlag gibt – wie zur Zeiten der linksterroristischen RAF?
Christoph Twickel meint im selben ‚Spiegel‘ ( Spiegel freut sich über Mahnmal ):
Wer freut sich da nicht spontan und ungefiltert?
Ich freue mich nicht spontan und gefiltert: ich brauche keinen Rufmord (die Ehre ist der Güter höchster auf dieser Erde), keine Meinungsdiktatur und schon gar nicht eine Belästigung von Familien – weder die von Politikern noch eines Dorfes!

Ein Gedanke zu “Björn H. am öffentlichen Pranger: kennen die Linksradikalen ihre Vorläufer nicht?”