Eine Klarstellung
Berlin, 26.Februar 2018
Als absolut unerfahrener Neuling habe ich mich auf das ‚Mitteilungsblatt‘ vom Februar 2018 (S.22) verlassen, in welchem aufgrund eines Druckfehlers im ersten Band von ‚Damit die Kirche fortbestehe‘, Seite 442, falsch steht, an jedem Fastensonntag könne man sich zwar satt essen, aber ohne Fleisch.
Pater Schmidberger hat nochmals betont: für uns gilt das alte Kirchenrecht, das eindeutig sagt – am Sonntag gilt kein Fasten- und Abstinenzgebot (s.o.).
Während der Novo Ordae Missae den Tag von 18 Uhr Abends bis 18 Uhr des Folgetages berechnet, sagt das alte Kirchenrecht: von Mitternacht zu Mitternacht.

