Warum der Staat gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht unterstützen darf

Homosexualität dulden, nicht fördern

Berlin, 24.Oktober 2020

Zwei bemerkenswerte Sätze scheinen miteinander zusammenzuhängen, in Wahrheit trennen sie Welten.

Als Kardinal Ratzinger noch Präfekt der Kongregation für den Glauben war und den Weltkatechismus redigierte, schuf er ein Monumentalwerk, ein Jahrhundertwerk. Langsam erahnen wir, was es wirklich wieder bedeutet, krasses Heidentum zum Sohn des lebendigen Gottes zu bekehren.

Und dort, in diesem so wichtigen Buch, das in keinem katholischen Bücherschrank fehlen darf, stehen Sätze, die so sicher niemals zuvor in einem Katechismus standen.

Der erste Satz also steht im KKK, dem Katechismus der Katholischen Kirche. Sanft und zart heißt es dort:

„Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen.“ (2358)

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Und der zweite Satz lautet in dem so schönen wie wertvollen kleinen Aufsatz ‚Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen‘ vom 3.Juni 2003 im 3. Teil, Ziffer 6:

„Die Gesetzgebungen zu Gunsten der homosexuellen Lebensgemeinschaften widersprechen der rechten Vernunft, weil sie der Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen desselben Geschlechts rechtliche Garantien verleihen, die jenen der ehelichen Institution analog sind.“

Gibt es einen Widerspruch zwischen beiden Sätzen? Eindeutig nein, denn sie beide stammen wohl von dem einen genialen Mann namens Joseph Ratzinger. Oder wir nehmen an, Ratzinger ist schizophren oder aber die christliche Lehre ist inkonsistent (nicht inkontinent, bitte).

Der erste Satz fordert geradezu ein Verbot von negativer Diskriminierung von Homosexuellen, wie z.B. dem Paragraf 175. Homosexuell veranlagte Menschen dürfen nicht schlechter gestellt werden als ihre heterosexuellen Brüder und Schwestern.

Der zweite Satz will umgekehrt keine positive Diskriminierung von Homosexuellen, also eine staatliche Förderung mittels der Gesetzgebung. Homosexuell veranlagte Menschen dürfen nicht bessergestellt werden als ihre heterosexuellen Brüder und Schwestern.

Kardinal Ratzinger verbindet beide Sätze zu einem Sinnzusammenhang, indem er im 2.Teil, Ziffer 5, schreibt: „Das Gewissen fordert in jedem Fall, Zeugnis abzulegen für die ganze sittliche Wahrheit, der sowohl die Billigung homosexueller Beziehungen wie auch die ungerechte Diskriminierung homosexueller Menschen widerspricht.“

Denn die Ein-Ehe von Mann und Frau wird nicht deshalb in allen menschlichen Gesellschaften gefördert, weil wir Heteros die besseren Menschen wären, gewiss nicht.

Unser Grundgesetz stellt die Familie von Mann und Frau nur deshalb unter ihren besonderen Schutz, weil nur Männer und Frauen Kinder haben können. Punkt.

Jeder Mensch, der Augen hat, kann erkennen, dass ein Mann ein primäres Sexualorgan hat, welches ganz und gar zu dem primären Sexualorgan der Frau passt, quasi durch ein Steck-System hineinpasst.

Mann und Mann sowie Frau und Frau können Vieles gemeinsam haben, nur keine eigenen Kinder.

UND, das ist der eigentliche Hauptpunkt der gesamten so einfach zu verstehenden Argumentation von Joseph Ratzinger, warum sollte der Staat als ideeller Schutz eines jeden Gemeinwesens zutiefst unmoralische Handlungen fördern, die dem allgemeinen Sittengesetz widersprechen?

Zwischen der positiven Duldung von moralisch falschen Haltungen bzw. Handlungen und ihrer staatlichen Förderung besteht ein himmelweiter Unterschied.

Kardinal Ratzinger schreibt in Artikel 2, Ziffer 5: „Jene, die diese Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen. Werden homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt oder werden sie der Ehe gleichgestellt, indem man ihnen die Rechte gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es geboten, klar und deutlich Einspruch zu erheben.“

Erinnern wir uns: die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften war das Trojanische Pferd für die ‚Ehe für alle‘.

Und die ‚Ehe für alle‘ ist das Trojanische Pferd für die Vielehe und die offene Päderastie mit minderjährigen Kindern, Kinderehe genannt.

Wenn der Staat – wie schon all die Jahre im Hinblick auf die Abtreibung – auf dem abschüssigen Weg der Kultur des Todes ist, gibt es kein Halten mehr, alles ist möglich.

Wenn ich es Recht sehe, geht es hier moraltheologisch um die so genannten Moralia Absoluta, also um die Frage, ob es Handlungen gibt, die in sich so böse sind, dass sie niemals gerechtfertigt werden können.

Also geht es um die Frage: ist das Gesetz Gottes, die Zehn Gebote, in sich unverbrüchlich und unabänderbar?

Jeder gute Katholik muss dies bejahen – wie es schon die vier Kardinäle in den fünf Dubia taten.[1]

Beten wir also für unseren Heiligen Vater, damit er seine schlimme Abirrung erkennt und Buße tut!

[1] http://kath.net/news/57463

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