Bevor es wie Ostern verboten wird
Berlin, 1.August 2020
Mir hängt dieses komische Ostern vor vier Monaten in den Knochen. Das erste Ostern, das keinen öffentlichen Gottesdienst in Europa kannte. Das erste Ostern ohne den lebendigen Jesus Christus in der Eucharistie – seit Gründonnerstag 30 n.Chr.
Das Urteil eines Vatikanexperten hallt mir noch wie ein Donnerschlag im Ohr: „‘Ich habe bisher nichts Vergleichbares gefunden, nicht mal, als in Rom die Cholera wütete, oder in den Kriegszeiten.‘ Das sagte Vatikan-Experte Ulrich Nersinger dem Kölner Domradio. ‚Man hat immer gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Aber man hat nie ganz auf die Zeremonie öffentlicher Gottesdienste verzichtet.‘“[1]
In früheren Notzeiten haben glaubensstarke Christen vermehrt die Kirchen aufgesucht, um Gott um Schutz anzuflehen und um in Bittprozessionen Buße für die Sünden zu tun.
Der Corona-Virus ist eine schlimme Krankheit, keine Frage. Umso klarer muss es sein, sie nicht nur mit medizinischen Mitteln zu bekämpfen, sondern auch mit geistlichen.
Denn der Corona-Virus ist eine schlimme Krankheit, die zum Tode führen kann – und was kommt nach dem Tod? Für die einen ist es der Himmel, für die anderen die ewige Verdammnis.
So wie der Tod des Menschen die Strafe für den Sündenfall ist, so sind Krankheiten Geißeln, die den Menschen an seine Sterblichkeit erinnern.
Welches Fest, wenn es nicht Ostern ist, erinnert uns sowohl an die schweren Sünden unseres Lebens als auch an die große Hoffnung, mit Gott in Ewigkeit leben zu dürfen?
Aus lauter Menschenfurcht gab es kein Ostern, jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit, nein, ganz privat am Fernseher; fast wie in Rotchina möchte man fast sagen, vollkommen irrelevant für alle, die etwas auf sich halten.
Was zu Ostern glatt und ohne großen Protest gelungen ist, ist jederzeit wieder möglich; es sei denn, wir machen deutlich, dass es noch Verehrer des Einen Gottes gibt.
Einige Gründe seien genannt, warum der Gottesdienstbesuch eingeschränkt, aber niemals eine öffentliche Gottesverehrung ganz verboten sein darf.
- Das erste Gebot: „Du sollst Gott lieben von ganzem Herzen und ihm allein dienen“
Gott spricht zu Mose: „Darum sollst du den HERRN, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft.“(Dtn 6,5)
Es kann keinen einzigen Zweifel geben, dass der Gott, der die Kinder Israel mit Machttaten aus der Knechtschaft Ägyptens führte, nicht ebenso von allen Heidenvölkern in aller Öffentlichkeit verherrlicht werden will.
Und wie sagte die Allerseligste Jungfrau Maria: „Meine Seele preist die Größe des Herrn, und mein Geist jubelt über Gott, meinen Retter.“(Lk 1,46b.47)
Im Katechismus heißt es dazu klipp und klar, dass bei der Gottesverehrung selbstverständlich niemals zwischen Privatheit und Öffentlichkeit getrennt werden kann.
Schließlich hat der Schöpfer alles geschaffen, nicht alleine die Privatsphäre, sondern noch viele andere Lebewesen, mit welchem wir Menschen in einem Gemeinwesen zusammen sein dürfen.
In Paragraph 2105 heißt es so schön: „Die Pflicht, Gott aufrichtig zu verehren, betrifft sowohl den einzelnen Menschen als auch die Gesellschaft. Dies ist ‚die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi‘(DH 1).“[2]
- Evangelisation aller Völker im Kirchenrecht
Im Kirchenrecht ist das, was dogmatisch vorgegeben ist, in rechtliche Normen gefasst worden.
Da Gott nicht nur Anspruch auf die Verehrung des jüdischen Volkes als Erstling hat, sondern auf die aller Völker, ist die öffentliche Proklamation der Heilstat Jesu Christi auf Golgatha die Christenpflicht aller ersten Ranges.
In jedem Gottesdienst hat auch Mission stattzufinden, zumindest darf sie keinesfalls eingeschränkt werden.
Im Kanon 727 heißt es in Paragraf 1: „Christus der Herr hat der Kirche das Glaubensgut anvertraut, damit sie unter dem Beistand des Heiligen Geistes die geoffenbarte Wahrheit heilig bewahrt, tiefer erforscht und treu verkündigt und auslegt; daher ist es ihre Pflicht und ihr angeborenes Recht, auch unter Einsatz der ihr eigenen sozialen Kommunikationsmittel, unabhängig von jeder menschlichen Gewalt, allen Völkern das Evangelium zu verkündigen.“[3]
Hier ist klipp und klar gesagt: Mission muss unter allen Umständen stattfinden können, wenn auch eingeschränkt. Woanders wenn nicht in der Öffentlichkeit, kann Mission stattfinden?
Es ist das unverbrüchliche Gottesrecht, ius divinum, welches jedwedes menschliche Recht bricht, weshalb die Kirchenrechtler betonen: „unabhängig von jeder menschlichen Gewalt“.
- Die Kirche ist Ratgeberin bei Gesetzen und Verordnungen
Es ist ein krasser Bruch jeder Sitte, wenn die Religion der übergroßen Mehrheit eines Volkes nicht mehr angemessen gehört, ja sogar in ihrer öffentlichen Ausübung verboten wird.
Weit davon entfernt, sich Rat bei der ältesten Institution der Welt, der katholische Kirche, zu holen, wurden alle ihre Gottesdienststätten von heute auf morgen ihrer Funktion beraubt.
Das ist ebenfalls ein unrechtmäßiger Verstoß gegen das Kirchenrecht.
In Paragraf 2 des gleichen Kanons 747 lesen wir: „Der Kirche kommt es zu, immer und überall die sittlichen Grundsätze auch über die soziale Ordnung zu verkündigen wie auch über menschliche Dinge jedweder Art zu urteilen, insoweit die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen dies erfordern.“[4]
Zweifelsohne ist die Corona-Seuche eine Frage auf Leben und Tod und insofern eine die das „Heil der Seelen“ durchaus betrifft.
Schmählicher konnte die Bundesregierung ihre Verachtung für die Religion ihrer Eltern gar nicht ausdrücken als gerade im Verbot der öffentlichen Ausübung der Religion.
- Gottesdienstfeiern sind keine Privatangelegenheit
Die katholische Kirche ist sakramental oder sie ist nicht.
Das Heil wird in ihr grundlegend über Sakramente vermittelt, die in sich eine hierarchische Struktur voraussetzen.
Das Verbot ihrer öffentlichen Gottesdienste ist stärker als in anderen kirchlichen Gemeinschaften, wie z.B. im Protestantismus, vom Amt her geprägt.
Die katholischen Amtsträger spenden die Sakramente Jesu nicht im Winkel, sondern im geschützten öffentlichen Raum der Kirche.
Wenn das Hauptsakrament, die Eucharistie, nicht gespendet werden kann, dann stirbt letztlich die Kirche.
Jesus sagt: „Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt reiche Frucht; denn getrennt von mir könnt ihr nichts vollbringen. Wer nicht in mir bleibt, wird wie die Rebe weggeworfen und er verdorrt. Man sammelt die Reben, wirft sie ins Feuer und sie verbrennen.“(Joh 15,5f).
Der Katechismus stellt eindeutig fest: „Die liturgischen Handlungen sind keine privaten Handlungen, sondern Feiern der Kirche, die das ‚Sakrament der Einheit‘ ist, nämlich das heilige Volk, unter den Bischöfen geeint und geordnet. Daher gehen sie den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein“(KKK 1140).
Und: „‘Die Liturgie ist der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt‘“(KKK 1074 zitiert die Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium).
Werden wir Katholiken vom Weinstock Christi getrennt, müssen wir verdorren.
- Unterminierung der ideellen Grundlagen des Staats: Böckenförde-Diktum
Der freiheitliche Rechtsstaat lebt von ideellen Grundlagen, die er aus sich selbst heraus nicht schaffen kann.
So stellt der Staatsrechtler Böckenförde fest: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“[5].
Mit einem Wort: der Staat braucht die Quellgründe von nichtstaatlichen Organisationen, die millionenfach Werte wie Anstand, Ehrlichkeit, Rücksichtnahme und Heimatliebe vorleben, die der Staat aus sich selbst heraus fördern, aber nicht eigentlich hervorbringen kann.
Der Gedanke der christlichen Nächstenliebe beinhaltet alle genannten Werte, die natürlich nicht von der Kanzel verkündet werden können, wenn es keine öffentlichen Gottesdienste gibt.
Und diese Werte können natürlich nicht wahrhaft gelebt werden, wenn das Christentum in halblegale Nischen verdrängt wird.
Der weltanschaulich neutrale Verfassungsstaat hört auf einer zu sein, wenn er die öffentliche Ausübung von verfassungskonformen Religionen verbietet.
[1] https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2020-03/ostern-karwoche-liturgie-vatikan-papst-urbi-orbi-corona-virus-fr.html
[2] http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P7K.HTM
[3] http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P2H.HTM
[4] http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P2H.HTM
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6ckenf%C3%B6rde-Diktum
