Offener Brief an Lidl

Ihre Einkaufswagen in meinen Steglitzer Wohnviertel

Berlin, 5.5.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute Morgen gegen 9 Uhr 30 nach dem Gottesdienst brachte ich sechs Ihrer Einkaufswagen in Ihren Lidl-Supermarkt (Birkbuschstr.54, 12167 Berlin) zurück, die sich zwischen den Hausnummern 24 bis 37 der Birkbuschstraße in Fahrtrichtung Lidl eingefunden hatten.

 

Im Planquadrat Hindenburgdamm / Albrechtstraße habe ich es mit seit 2020 zur Aufgabe gemacht, dem Diebstahl fremden Eigentums in Tateinheit mit Vandalismus sowie Verschandelung des öffentlichen Raumes zu wehren. Ich schätzte damals, es seien zwischen zwanzig und dreißig im Jahr gewesen.

 

Seit dem Jahre des Herrn 2021 führe ich penibel eine Strichliste, an welchem Tag ich welchem Supermarkt wie viel Eigentum zuführte.

2021: 56 Einkaufswagen

2022: 104

2023: 109

 

Ihre Kunden sind besonders intensiv entschlossen, Ihren Supermarkt zu schädigen, was tief blicken lässt und ich an dieser Stelle nicht weiter kommentieren möchte.

 

Lidl-Einkaufswagen pro Jahr:

2021: 16

2022: 44

2023: 67

2024 (bis einschließlich 5.5.24): 23

Innerhalb von mehr als drei Jahren sind es Stand heute 150 Lidl-Einkaufswagen, die ich Ihnen zurückgebracht habe.

Der Wert eines Einkaufswagens beläuft sich auf eine Eurosumme zwischen 100 und 250, was ungefähr einem Kleinwagen entspricht.[1]

 

Nicht eingerechnet ist zudem das Ordnungsgeld der zuständigen staatlichen Stellen, das Sie aufgrund der Verschandelung öffentlichen Raumes mit Ihrem Eigentum zu entrichten haben, was einem Vielfachen der schon genannten Summe darstellen dürfte.

 

Kurzum: es wäre im Sinne unseres Gemeinwesens, wenn Sie der Kriminalität Ihrer Kunden sowie der Verschandelung des öffentlichen Raumes wehren.

 

Es ist sicher sinnvoll, der Vergötzung der gnadenlosen Gewinnmaximierung abzuschwören, sich zu Gott zu bekehren und sich zu fragen, warum wohl besonders Lidl-Kunden es lieben, Ihre Firma zu schädigen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

 

 

Stephan Gröne

 

PS: Die letzte Seite meiner handschriftlichen Liste über entwendete Einkaufswagen.

[1] Vgl. Einkaufswagen klauen oder „ausleihen“: Straftat oder nicht? – Diese Folgen drohen (infranken.de) (abgerufen am 5.5.24).

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